Hilfe in besonderen Lebenslagen

Hilfe bei außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz umfasst die Hilfe an Personen, die aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder zufolge außergewöhnlicher Ereignisse zur Überbrückung von Notständen oder zur Abwehr einer sozialen Gefährdung der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.

Zur Hilfe in besonderen Lebenslagen zählt insbesondere:

  • die Hilfe zur Beschaffung und Beibehaltung von Wohnraum
  • die Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage
  • die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände

Der Antrag auf soziale Mindestsicherung zum Lebensunterhalt kann bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die jeweiligen GPS-Servicestellen zur Verfügung!