Hilfsmittel und Heilbehelfe
Heilbehelfe dienen zur Linderung oder Heilung eines Krankheitszustandes. Zu den Heilbehelfen zählen zum Beispiel: Mieder, Orthesen, Hörgeräte, Rollstühle usw.
Hilfsmittel sind Apparate, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, die Funktionen fehlender Körperfunktionen übernehmen oder mildern.
Für Personen welche Hilfsmittel bzw. Heilbehelfe benötigen kann ein Zuschuss zu den Kosten beantragt werden. Der Antrag zur Förderung für Hilfsmittel und Heilbehelfe ist über die jeweilige Kärntner Wohnsitzgemeinde zu stellen. Die Voraussetzung für eine Leistungszuerkennung ist abhängig vom jeweiligen Einkommen (von der jeweiligen Einkommensgrenze ) und der medizinischen Notwendigkeit.
Kontakt: Abteilung 4 Soziales – Frau Simone Tragner 050 536 14631