Casemanagement

Die Aufnahme in Heime bis einschließlich Pflegestufe 3, erfolgt über das Casemanagement des Landes Kärnten.  Das bedeutet wenn jemand die Pflegestufe 3 oder darunter hat, prüfen pflegefachliche Sachverständige des Landes Kärnten,  ob eine stationäre Versorgung erforderlich ist.
Erst wenn eine Notwendigkeit festgestellt wird und die pflegebedürftige Person die Kosten für ihren Heimaufenthalt nicht selbst tragen kann, werden diese vom Land im Rahmen des Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetzes (K-PBG) übernommen.