Übergangspflege Land Kärnten
Die Übergangspflege stellt eine Überbrückungshilfe nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus dar, wenn die Versorgung zu Hause infolge eines vorübergehenden erhöhten Pflegeaufwandes nicht sichergestellt werden kann.
Die Übergangspflege wird vom Sozialdienst oder dem Entlassungsmanagement des jeweiligen Krankenhauses beim Land Kärnten beantragt.