Pflegekarenz / Pflegeteilzeit

Bei der Pflegekarenz /-teilzeit handelt es sich um eine vereinbarte Freistellung von der Arbeitsleistung bzw. Herabsetzung der Arbeitszeit zum Zweck der Pflege und Betreuung eines/einer nahen Angehörigen. Diese Überbrückungsmaßnahme dient zur Organisation einer (neuen) Pflegesituation. Nach dem Ende der Pflegekarenz besteht das Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. Während der Pflegekarenz /-teilzeit besteht ein Motivkündigungsschutz. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen Kranken- und Pensionsversicherung während der Inanspruchnahme der Pflegekarenz /-teilzeit.

Voraussetzung:

  • Bestehendes Arbeitsverhältnis seit 3 Monaten
  • schriftliche Vereinbarung zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn über die Karenzierung bzw. über die Herabsetzung der Arbeitszeit
  • Abmeldung vom Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe
  • Pflegegeldbezug der Stufe 3, Pflegegeldstufe 1 bei demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen

Dauer:

Die Mindestdauer der Pflegekarenz / Pflegeteilzeit beträgt einen Monat und kann bei Bedarf auf maximal drei Monaten verlängert werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die jeweiligen GPS-Servicestellen zur Verfügung!