Altenwohn- und Pflegeheime

Ist die Betreuung und Pflege zu Hause auch mit mobilen Diensten und/oder 24-Stunden-Betreuung nicht mehr möglich und kommt auch ein Alternativer Lebensraum nicht mehr in Frage, bleibt der Umzug in ein Altenwohn- oder Pflegeheim.

Ein eigener Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes sichert die Versorgung der Kärntner Bevölkerung.

Freie Heimwahl

Grundsätzlich gilt in Kärnten die freie Heimwahl – das bedeutet, dass jeder ein Heim seiner Wahl beziehen kann. Zuweisungen seitens des Landes gibt es ausschließlich in sogenannte „gerontopsychiatrische Einrichtungen“, welche auch als solche ausgewiesen sind. In einem solchen Heim werden nur Personen aufgenommen, die eine psychiatrische Grunderkrankung haben und pflegebedürftig sind.

5.883 Betten in 82 Einrichtungen

Insgesamt gibt es in Kärnten 82 Einrichtungen der stationären Langzeitpflege und Betreuung sowie 4 Abteilungen für chronisch Kranke mit in Summe 5883 Betten.

Zwei Heime sind reine Altenwohnheime (bis Pflegestufe 2): Nämlich das Haus Albertini in Spittal an der Drau und das Altenwohnheim in der Schlossgasse in Villach.

41 Heime werden von privaten, 19 von konfessionellen (Caritas, Diakonie) und 18 von öffentlichen Betreibern (Sozialhilfeverbänden) geführt.