Hilfe in besonderen Lebenslagen

Diese Unterstützung nach dem Kärntner Sozialhilfegesetz (K-SHG 2021) umfasst

  • die Hilfe an Personen, die sich aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Umstände
  • oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse in einer existenzbedrohenden Notlage befinden oder denen eine solche droht,
  • welche nicht mit eigenen Mitteln und Kräften überwunden werden kann,
  • sofern die finanzielle Unterstützung eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation ermöglicht.

Dazu zählen insbesondere Hilfe zur Beschaffung von Wohnraum, zum Aufbau oder zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage oder zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände. Die Anweisung der zuerkannten einmaligen Beihilfe erfolgt im Regelfall zweckgebunden, wobei auf die Leistung kein Rechtsanspruch besteht.

Anträge können mittels Antragsformular samt Anlagen bei der Wohnsitzgemeinde, den Bezirksverwaltungsbehörden/Sozialämtern oder beim Amt der Kärntner Landesregierung eingebracht werden. Ist der Antrag mangelhaft bzw. fehlen die geforderten Unterlagen, hat eine Verbesserung zu erfolgen und verzögert dies somit die Bearbeitungsdauer.

Aktuelle Informationen zur „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ und deren Antragstellung sind online auf der Website der Kärntner Landesregierung unter zu www.ktn.gv.at zu finden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die jeweiligen GPS-Servicestellen zur Verfügung!