Pflegekarenz / Pflegeteilzeit
Bei der Pflegekarenz /-teilzeit handelt es sich um eine vereinbarte Freistellung von der Arbeitsleistung bzw. Herabsetzung der Arbeitszeit zum Zweck der Pflege und Betreuung eines/einer nahen Angehörigen. Diese Überbrückungsmaßnahme dient zur Organisation einer (neuen) Pflegesituation. Nach dem Ende der Pflegekarenz besteht das Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. Während der Pflegekarenz /-teilzeit besteht ein Motivkündigungsschutz. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen Kranken- und Pensionsversicherung während der Inanspruchnahme der Pflegekarenz /-teilzeit.
Voraussetzung:
- Bestehendes Arbeitsverhältnis seit 3 Monaten
- schriftliche Vereinbarung zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn über die Karenzierung bzw. über die Herabsetzung der Arbeitszeit
- Abmeldung vom Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe
- Pflegegeldbezug der Stufe 3, Pflegegeldstufe 1 bei demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen
Dauer:
Die Mindestdauer der Pflegekarenz / Pflegeteilzeit beträgt einen Monat und kann bei Bedarf auf maximal drei Monaten verlängert werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die jeweiligen GPS-Servicestellen zur Verfügung!