Heizkostenzuschuss
Einkommensschwache Haushalte haben die Möglichkeit während der Heizperiode um finanzielle Unterstützung anzufragen
. Je nach Einkommen gibt es eine einmalige finanzielle Hilfe von 180 Euro oder 110 Euro. Anspruch darauf haben österreichische Staatsbürger, EU-Bürger mit EWR-Anmeldebescheinigung und gleichgestellte Personen.
Beginn der Antragstellung Anfang Oktober, Ende der Antragstellung Ende Februar. Ausgezahlt wird der Zuschuss von der Kärntner Landesregierung.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die jeweiligen GPS-Servicestellen zur Verfügung!