Hilfsmittel
Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel: Mieder, Orthesen, Hörgeräte, Rollstühle usw.
Hilfsmittel sind Apparate, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, die Funktionen fehlender Körperfunktionen übernehmen oder mildern.
Für Personen welche Hilfsmittel benötigen kann ein Zuschuss zu den Kosten beantragt werden. Der Antrag zur Förderung für Hilfsmittel ist über die jeweilige Kärntner Wohnsitzgemeinde zu stellen. Die Voraussetzung für eine Leistungszuerkennung ist abhängig vom jeweiligen Einkommen (von der jeweiligen Einkommensgrenze) und der medizinischen Notwendigkeit und der Zugehörigkeit zum Personenkreis von Menschen mit Behinderung.
Kontakt:
Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
UA Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung
Tel.: 050 536 31242