ORF Gebühren – Befreiung/Zuschussleistung

Bestimmte Personen können eine Befreiung von der verpflichtenden Kostenentrichtung beim ORF-Beitragsservice beantragen. Auf der Homepage des OBS findet sich ein Rechner, wo man dies selbst überprüfen kann oder man stellt bei eventuellem Anspruch einen entsprechenden Antrag.

Für eine Befreiung muss die gesetzliche Anspruchsgrundlage erfüllt werden und bestehend außerdem Grenzen beim Haushaltsnettoeinkommen.

Die Möglichkeit der Befreiung besteht bei Personen, welche

  • volljährig sind und ihren Hauptwohnsitz an der Adresse haben
  • und gehörlos sind (Nachweis über Gehörlosigkeit bzw. schwere Hörbehinderung)
  • oder eine der folgenden Leistungen beziehen: AMS-Leistungen, Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigung, Sozialhilfe (Mindestsicherung), Pension oder sonstige Versorgungsrenten, Pflegegeld, Unterstützung der 24-Betreuung, Studien-/Schülerbeihilfe, Leistungen aus öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit (u.a. Grundversorgung, Zivildienstleistung, Rezeptgebührenbefreiung, etc.)

Für weitere Fragen stehen Ihnen die jeweiligen GPS-Servicestellen zur Verfügung!