Wohnbeihilfe

Dabei handelt es sich um eine Beihilfe, die der Minderung von Kosten für gemietete Wohnungen dient. Die Beihilfe wird auf Antrag für maximal 12 Monate gewährt und bei Anspruch jeweils am Ende des Monats ausbezahlt. Die Wohnbeihilfe wird immer ab dem der Antragstellung folgenden Monatsersten gewährt.

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